Sachvertsändiger/in
Welcher ist der Richtige ? im Schadensfall
Freie Sachverständige unterliegen bei ihrer Tätigkeit der Gewerbeordnung. Diese sieht normalerweise weder eine Wettbewerbsbeschränkung noch eine Residenzpflicht oder eine Altersbegrenzung für die Ausübung der Tätigkeit vor.
-oder
Amtlich anerkannte Sachverständige sind Sachverständige, die ihre Sachkunde bei einer staatlichen Stelle nachgewiesen haben und denen eine amtliche Anerkennung zuerkannt wurde.
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Gerichtlich anerkannte Sachverständige sind solche, die im Einzelfall als Helfer des Richters zur Entscheidung eines gerichtlichen Verfahrens herangezogen werden. Ihnen gleichgestellt sind die von der Staatsanwaltschaft und in einem Verwaltungsverfahren herangezogenen Sachverständigen.
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